Die Verhinderungspflege wird vom Gesetzgeber je nach Kalenderjahr 42 Tage (maximal) 6 Wochen gewährt. Sie erhalten hierfür 1.612,00 € für die Finanzierung der Verhinderungspflege von Ihrer Pflegekasse.
Die Hälfte des monatlichen Pflegegeldes können Sie behalten. Zusätzlich stehen Ihnen 50% d.h. die Hälfte der Kurzzeitpflege für Ihre Verhinderung zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Erfüllung der Voraussetzungen:
- Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
- Der zu Pflegende muss mindestens 6 Monate vorher pflegebedürftig gewesen sein.
Bitte stellen Sie vor jeder Verhinderung einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Sinnvoll ist es am Anfang des Jahres den Antrag zu stellen und somit einen längeren Zeitraum für die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Die Verhinderungspflege kann sowohl zusammenhängend, als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituation bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder Reha-Aufenthalt benötigen, können wir Ihnen Hilfe auch in Form der Verhinderungspflege anbieten. Unser ambulanter Pflegedienst arbeitet intensiv mit Angehörigen, Freunden, gesetzlichen Betreuern, Ärzten, Therapeuten, stationären Einrichtungen und Krankenhäusern zusammen, um so wichtige und notwendige Informationen und Therapien wirksam für Ihre Genesung einzusetzen.